Immer wenn Sie Daten von einer natürlichen Person erhalten, müssen Sie diese Person darüber informieren, wer Sie sind, wofür die Daten verwendet werden, wem Sie die Daten weitergeben, wie lange Sie die Daten aufbewahren,... Eine Möglichkeit für all diese Informationen ist eine Datenschutzerklärung.
Es gibt zwei Fälle, wann Sie die betroffenen Personen über die Datenverarbeitung informieren müssen:
- dann, wenn Sie die Daten direkt von der betroffenen Person erhalten oder
- wenn Sie die Daten nicht direkt von der betroffenen Person übermittelt bekommen, dann müssen Sie die Person vor der ersten Verarbeitung (spätestens jedoch innerhalb eines Monats) darüber informieren.
Untenstehend finden Sie Informationen wie Sie die Betroffenen mit einer Datenschutzerklärung z.B. direkt auf Ihrer Webseite informieren können. Aber auch bei allen anderen Fällen müssen Sie die Personen informieren (z.B. Vertragsabschluss).
Was Sie in Ihrer Datenschutzerklärung angeben müssen
- für welchen Zweck Sie die Daten verwenden
Webseitenanalyse, Newsletter,... - Kontaktdaten des Verantwortlichen oder Vertreters
Name, E-Mail-Adresse, Telefon,... - die Rechtsgrundlage
Vertragserfüllung, Einwilligung, berechtigtes Interesse, ... - ob Sie die Daten auch an Dritte übermitteln
Cloud Speicher, Newsletter-Anbieter, Steuerberater, IT-Provider, .. - ob Sie die Daten an Empfänger außerhalb der EU übermitteln und mit welchen Garantien, die Sicherheit der Daten gewährleistet wird
Privacy Shield, Corporate Binding Rules,...
Diese Datenschutzerklärung müssen Sie auf Ihrer Webseite veröffentlichen.