Am 25. Mai 2018 tritt die EU DSGVO in Kraft. Eine der notwendigen Maßnahmen besteht darin, ein Verarbeitungsverzeichnis aller personenbezogenen Daten, die Sie in Ihrer Organisation verarbeiten, zu erstellen.
Die Erstellung eines solchen Verarbeitungsverzeichnisses kann auf verschiedene Arten erfolgen: mit Stift und Papier oder in einer Excel-Tabelle - oder mit data2.eu.
Unser Service
Mit data2.eu bieten wir eine einfache Möglichkeit, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Wir bieten ein Online-Service mit dem Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis anhand vieler Beispiele erstellen und ausdrucken bzw. herunterladen können.
Folgende Möglichkeiten sind vorhanden:
- Verarbeitungsverzeichnis für Sie als Verantwortliche/r
- Dokumentation Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Verzeichnis Ihrer Auftragsverarbeiter
- Falls Sie selbst Auftragsverarbeiter sind: Verarbeitungsverzeichnisse als Auftragsverarbeiter für Ihre Kunden
- Downloadmöglichkeit Ihrer Verfahren, Auftragsverarbeiter und Kunden sowie auch technischer und organisatorischer Maßnahmen
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